Strand- und Badebereichsvorschriften
Die folgenden Bestimmungen wurden aufgestellt, um eine sichere und angenehme Nutzung des Badebereichs und des Strandes zu gewährleisten. Mit dem Aufenthalt in diesem Bereich erklären Sie sich mit den geltenden Regeln einverstanden.
- Der Badebereich und der Strand sind während der Ferienzeit täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
- Der Badebereich wird in einem dafür vorgesehenen Bereich von Rettungsschwimmern überwacht. Außerhalb dieses Bereichs ist der Badebereich unbeaufsichtigt.
- Personen, die den Badebereich nutzen, sind verpflichtet, den Anweisungen der Rettungsschwimmer strikt Folge zu leisten.
- Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, einander zu beobachten und gegebenenfalls Hilfe zu leisten oder umgehend die Rettungskräfte zu verständigen.
- Kinder dürfen sich am Strand und im Badebereich aufhalten, dürfen aber nur in einem dafür vorgesehenen Bereich unter Aufsicht von Erwachsenen schwimmen.
- Es ist verboten, Personen, deren Zustand auf Alkohol- oder Drogenkonsum hindeutet, am Strand zu baden, sowie Alkohol oder Drogen mitzubringen, zu konsumieren oder zu verkaufen.
- Im Badebereich gelten folgende Flaggenmarkierungen:
- Weiße Flagge – Baden erlaubt
- ROTE Flagge – Baden VERBOTEN.
- Benutzern des Schwimmbads ist Folgendes untersagt:
- ins Wasser gehen, wenn die rote Flagge gehisst ist
- unter der Brückenkonstruktion hindurchfließen
- Verwendung von Seife, Shampoos und anderen Körperpflegeprodukten zum Waschen beim Baden,
- Zerstörung von Geräten und Ausrüstungen am Strand,
- andere Menschen ins Wasser schubsen und werfen,
- Tiere ins Wasser einführen und baden lassen (außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs),
- Ein- und Aussteigen aus Fahrzeugen auf Badestegen.
- Am Strand und im Badebereich ist Folgendes verboten:
- Grillen und Feuermachen außerhalb speziell dafür vorgesehener Plätze,
- den Strandbereich vermüllen
- Parken von Kraftfahrzeugen
- die Ruhe und Entspannung anderer Menschen stören,
- Ausklappbare Bildschirme.
- Das Zentrum übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und persönliche Gegenstände, die am Strand und im Badebereich zurückgelassen werden.
- Gäste des Strand- und Badebereichs haften für alle von ihnen verursachten Schäden. Dem Verursacher werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
- Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstoßen, werden gezwungen, den Badebereich und den Strand zu verlassen und können in schwerwiegenden Fällen strafrechtlich verfolgt werden.
- Der Zutritt zum Zentrum gilt als Zustimmung zu den Bestimmungen der Verordnung und beinhaltet auch die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen Personen zu sehen sind, die sich auf dem Gelände des Zentrums aufhalten.